Was ist die E-Bilanz?
Seit dem Veranlagungszeitraum 2013 müssen bilanzierungspflichtige Unternehmen in Deutschland ihre Steuerbilanz als E-Bilanz (elektronische Bilanz) digital an das Finanzamt übermitteln. Die Rechtsgrundlage findet sich in § 5b EStG.
Inhaltlich unterscheidet sich die E-Bilanz nicht von der klassischen Steuerbilanz – lediglich die Übermittlungsform ist digital, und die Bilanz muss einer standardisierten Taxonomie entsprechen.
Die E-Bilanz wird im Format XBRL (eXtensible Business Reporting Language) über das ELSTER-Portal (Elektronische Steuererklärung) der Finanzverwaltung übermittelt. XBRL ist ein standardisiertes XML-Format für Finanzdaten.
Die Taxonomie der E-Bilanz
Die E-Bilanz muss einer amtlichen Taxonomie entsprechen – einem standardisierten Kontenrahmen, der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgegeben wird. Diese Taxonomie definiert, welche Bilanzpositionen wie zu bezeichnen und zu gliedern sind.
Es gibt verschiedene Taxonomietypen für unterschiedliche Unternehmensformen, z. B. für:
- Gewerbliche Unternehmen (Kernstaxonomie)
- Banken und Versicherungen
- Wohnungswirtschaft
- Land- und Forstwirtschaft
Wer muss die E-Bilanz einreichen?
Grundsätzlich alle Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) ermitteln. Das umfasst:
- Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG)
- Bilanzierungspflichtige Einzelkaufleute und Personengesellschaften
- Nicht betroffen: Freiberufler und Unternehmen mit EÜR
Wie wird die E-Bilanz übermittelt?
Die Übermittlung erfolgt entweder direkt über das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung oder über zertifizierte Steuersoftware (z. B. DATEV, Lexware, Addison). Die meisten Steuerberater übermitteln die E-Bilanz im Rahmen der Jahresabschlusserstellung automatisch.
In der Praxis erstellt der Steuerberater die E-Bilanz im Rahmen des Jahresabschlusses und übermittelt sie direkt über DATEV an das Finanzamt. Als Unternehmer müssen Sie sich um die technischen Details in der Regel nicht selbst kümmern.
Besonderheiten der E-Bilanz gegenüber der Papierbilanz
Die GuV muss an die Taxonomie der E-Bilanz angepasst werden. Bei Kapitalgesellschaften gilt eine vorgegebene Mindestgliederung. Einige Positionen, die in der Papierbilanz zusammengefasst werden dürfen, müssen in der E-Bilanz detaillierter ausgewiesen werden – was eine tiefer gegliederte Buchführung erfordert.