Was ist eine Konzernbilanz?
Eine Konzernbilanz (Konzernabschluss) fasst die Einzelabschlüsse aller Unternehmen einer Unternehmensgruppe zu einem einheitlichen Abschluss zusammen – so als wären alle Konzernunternehmen ein einziges Unternehmen. Dieses Verfahren nennt man Konsolidierung.
Konzernabschlüsse sind nach deutschem Recht (§ 290 HGB) für Mutterunternehmen verpflichtend, wenn sie bestimmende Kontrolle über Tochterunternehmen ausüben.
IFRS – Internationale Rechnungslegungsstandards
Die IFRS (International Financial Reporting Standards) sind internationale Rechnungslegungsstandards, die vom IASB (International Accounting Standards Board) herausgegeben werden. Börsennotierte Unternehmen in der EU müssen ihren Konzernabschluss seit 2005 zwingend nach IFRS erstellen.
Nicht börsennotierte Kapitalgesellschaften können ihren Konzernabschluss wahlweise nach HGB oder IFRS erstellen.
HGB vs. IFRS im Vergleich
| Kriterium | HGB | IFRS |
|---|---|---|
| Zweck | Gläubigerschutz | Investoreninformation |
| Bewertungsprinzip | Vorsichtsprinzip (niedrigere Werte) | True and Fair View (reale Werte) |
| Immaterielle Vermögenswerte | Aktivierungsverbot (selbst erstellt) | Aktivierungspflicht unter Bedingungen |
| Sachanlagen | Fortgeführte Anschaffungskosten | Wahlrecht: Neubewertungsmodell |
| Leasingbilanzierung | Wirtschaftliches Eigentum | Alle Leasingverhältnisse auf Aktivseite (IFRS 16) |
| Rückstellungen | Vorsichtsprinzip | Best Estimate (wahrscheinlichster Wert) |
Konsolidierungsverfahren
Bei der Erstellung eines Konzernabschlusses müssen konzerninterne Transaktionen eliminiert werden, um Doppelzählungen zu vermeiden. Die wichtigsten Konsolidierungsmaßnahmen sind:
- Kapitalkonsolidierung: Verrechnung der Beteiligung mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochter
- Schuldenkonsolidierung: Elimination konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten
- Aufwands- und Ertragskonsolidierung: Elimination konzerninterner Umsätze
- Zwischenergebniseliminierung: Entfernung unrealisierter Gewinne aus konzerninternen Lieferungen