Was ist die Bilanzbuchhaltung?
Im Wesentlichen befasst sich die Bilanzbuchhaltung mit der Erstellung des Jahresabschlusses und aller damit verbundenen Abschlussbuchungen. Am Ende eines jeden Geschäftsjahres erstellt diese Abteilung die Bilanzdaten sowie den vollständigen Jahresabschluss. Je nach Art und Herkunft des Unternehmens müssen diese den nationalen und internationalen Standards entsprechen – insbesondere HGB, IFRS und DRS.
So müssen Bilanzbuchhaltungen die Bilanz öffentlich darlegen und dabei alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Die Bilanzbuchhaltung ist damit eine der wichtigsten kaufmännischen Funktionen im Unternehmen – mit hoher Verantwortung und entsprechend attraktiven Karrieremöglichkeiten.
Die laufende Buchhaltung (Finanzbuchhaltung) erfasst täglich alle Geschäftsvorfälle. Die Bilanzbuchhaltung baut darauf auf und ist für den Jahresabschluss, die Abschlussbuchungen und die Erstellung der Bilanz und GuV verantwortlich.
Aufgaben der Bilanzbuchhaltung
Das Aufgabenspektrum der Bilanzbuchhaltung ist breit und erfordert tiefes Fachwissen im Handels- und Steuerrecht:
- Erstellung des Jahresabschlusses nach HGB (Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht)
- Durchführung aller Abschlussbuchungen: planmäßige Abschreibungen, Sonderabschreibungen, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten
- Erstellung der Steuerbilanz und Übermittlung der E-Bilanz via ELSTER
- Abstimmung mit Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Erstellung der Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
- Überwachung der Einhaltung von Fristen und gesetzlichen Pflichten
- Erstellung von Berichten für Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Banken
- Bei internationalen Unternehmen: IFRS-Abschlüsse und Konsolidierung
Abschlussbuchungen im Detail
Ein zentraler Teil der Bilanzbuchhaltung sind die sogenannten Abschlussbuchungen – buchhalterische Korrekturen und Ergänzungen, die am Jahresende vorgenommen werden, bevor der Abschluss festgestellt wird:
| Abschlussbuchung | Beschreibung |
|---|---|
| Planmäßige AfA | Abschreibung des Anlagevermögens gemäß Nutzungsdauer |
| Außerplanmäßige AfA | Bei dauerhafter Wertminderung (z.B. Beschädigung) |
| Rückstellungen | Bildung für ungewisse Verbindlichkeiten (Pensionen, Steuern) |
| Aktive RAP | Vorauszahlungen, die dem nächsten Jahr zuzurechnen sind |
| Passive RAP | Einnahmen, die noch nicht realisiert wurden |
| Bewertungsanpassungen | Niederstwertprinzip bei Vorräten und Forderungen |
| Latente Steuern | Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz |
Qualifikation: Bilanzbuchhalter (IHK)
Die Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter (IHK) ist eine der angesehensten kaufmännischen Qualifikationen in Deutschland. Sie befähigt zur selbständigen Erstellung von Jahresabschlüssen nach HGB und zur Führung der gesamten Buchhaltung eines Unternehmens.
Voraussetzung: Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung + Berufserfahrung
Dauer: Ca. 2 Jahre berufsbegleitend
Abschluss: Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK) – bundesweit anerkannt
Gehalt: 45.000–70.000 € je nach Unternehmen und Region
Bilanzbuchhaltung vs. Steuerberater
In kleineren Unternehmen übernimmt oft ein externer Steuerberater die Aufgaben der Bilanzbuchhaltung. Ab einer bestimmten Unternehmensgröße lohnt sich jedoch eine eigene Bilanzbuchhaltungsabteilung – die Kosten sind geringer und das unternehmensspezifische Wissen bleibt im Haus.
Große Kapitalgesellschaften beschäftigen eigene Bilanzbuchhalter, die eng mit dem externen Wirtschaftsprüfer zusammenarbeiten, der den Jahresabschluss prüft und testiert.