GoB: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach HGB
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind die grundlegenden Regeln für die Buchführung und Bilanzierung in Deutschland. Sie sind zwar nicht vollständig kodifiziert, aber im HGB verankert und durch Rechtsprechung sowie Praxis konkretisiert.
Wichtige GoB im Überblick
| Grundsatz | Inhalt | HGB-Norm |
|---|---|---|
| Vollständigkeitsprinzip | Alle Geschäftsvorfälle müssen erfasst werden | § 246 Abs. 1 |
| Richtigkeit und Willkürfreiheit | Buchungen müssen belegbar und zutreffend sein | § 238 |
| Klarheitsprinzip | Übersichtliche und verständliche Darstellung | § 243 Abs. 2 |
| Vorsichtsprinzip | Verluste früh, Gewinne erst bei Realisation ausweisen | § 252 Abs. 1 Nr. 4 |
| Stetigkeitsprinzip | Konstante Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | § 252 Abs. 1 Nr. 6 |
| Imparitätsprinzip | Verluste und Risiken stets, Gewinne nur realisiert | § 252 Abs. 1 Nr. 4 |
| Realisationsprinzip | Gewinne nur bei rechtlich abgeschlossenen Geschäften | § 252 Abs. 1 Nr. 4 |
| Going-Concern-Prinzip | Bilanzierung unter Annahme der Unternehmensfortführung | § 252 Abs. 1 Nr. 2 |
Das Vorsichtsprinzip im Detail
Das Vorsichtsprinzip ist einer der wichtigsten HGB-Grundsätze und erklärt viele Unterschiede zwischen HGB und IFRS. Es besagt:
- Verluste sind zu antizipieren und zu buchen, auch wenn sie noch nicht eingetreten sind (Imparitätsprinzip)
- Gewinne dürfen erst ausgewiesen werden, wenn sie realisiert sind (Realisationsprinzip)
- Im Zweifelsfall ist der niedrigere Vermögenswert und der höhere Schuldenansatz zu wählen
Unterschied HGB vs. IFRS bei den Bewertungsgrundsätzen
Während das HGB dem Gläubigerschutz verpflichtet ist (konservative Bewertung, Vorsichtsprinzip), orientiert sich IFRS am Investorenschutz (Fair-Value-Bewertung, entscheidungsrelevante Information). Dies führt zu teils erheblichen Bewertungsunterschieden.