Wer ist in Deutschland bilanzierungspflichtig?
Nicht jedes Unternehmen in Deutschland ist zur Erstellung einer vollständigen Bilanz verpflichtet. Die Bilanzierungspflicht richtet sich nach der Rechtsform des Unternehmens und – bei bestimmten Rechtsformen – nach dem Erreichen gesetzlicher Schwellenwerte.
Die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht ergibt sich in Deutschland aus dem HGB §§ 238 ff. (handelsrechtliche Buchführungspflicht) sowie aus der Abgabenordnung (AO § 140 ff.) (steuerliche Buchführungspflicht). § 241a HGB regelt die Befreiung kleiner Einzelkaufleute.
Bilanzierungspflicht nach Rechtsform
| Rechtsform | Bilanzierungspflicht | Veröffentlichung |
|---|---|---|
| GmbH | ✅ Immer | Bundesanzeiger |
| AG | ✅ Immer | Bundesanzeiger |
| UG (haftungsbeschränkt) | ✅ Immer | Bundesanzeiger |
| GmbH & Co. KG | ✅ Immer | Bundesanzeiger |
| OHG | ✅ Immer | Nicht verpflichtet |
| KG | ✅ Immer | Nicht verpflichtet |
| Einzelkaufmann | ⚠️ Ab Schwellenwert | Nicht verpflichtet |
| GbR (Kleingewerbe) | ⚠️ Ab Schwellenwert | Nicht verpflichtet |
| Freiberufler | ❌ Nie (nur EÜR) | Nein |
Schwellenwerte für Einzelkaufleute (§ 241a HGB)
Einzelkaufleute und bestimmte Personengesellschaften sind von der Bilanzierungspflicht befreit, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren folgende Grenzen nicht überschreiten:
- Jahresumsatz: nicht mehr als 600.000 €
- Jahresüberschuss: nicht mehr als 60.000 €
Werden diese Schwellenwerte überschritten, hat das Finanzamt die Pflicht zur Buchführung und Bilanzierung per Bescheid anzuordnen. Erst dann greift die Pflicht – nicht automatisch.
Wenn Sie als Einzelunternehmer die Schwellenwerte erstmalig überschreiten, informiert das Finanzamt Sie. Ab dem übernächsten Geschäftsjahr besteht dann Bilanzierungspflicht. Bereiten Sie sich rechtzeitig vor – am besten mit Unterstützung eines Steuerberaters.
Was ist die Alternative? Die EÜR
Wer nicht bilanzierungspflichtig ist, kann stattdessen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG erstellen. Diese ist deutlich einfacher als eine vollständige Bilanz und reicht für die meisten kleinen Unternehmen und alle Freiberufler aus.
Die EÜR ermittelt den Gewinn nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip: Einnahmen minus Ausgaben gleich Gewinn. Sie wird als amtliches Formular (Anlage EÜR) elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt.
Größenklassen bei Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sind zwar immer bilanzierungspflichtig, der Umfang der Offenlegungspflichten richtet sich aber nach der Unternehmensgröße (§ 267 HGB):
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|
| Klein | ≤ 7,5 Mio. € | ≤ 15 Mio. € | ≤ 50 |
| Mittel | ≤ 25 Mio. € | ≤ 50 Mio. € | ≤ 250 |
| Groß | > 25 Mio. € | > 50 Mio. € | > 250 |
Zwei der drei Kriterien müssen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren erfüllt sein. Große Gesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen und ihren Abschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen.