Jahresabschluss erstellen, GuV, Anhang und Lagebericht – alle Artikel nach HGB für Deutschland. Mit kostenlosen Rechnern und Buchempfehlungen.
Der Jahresabschluss ist das zentrale Dokument des externen Rechnungswesens. Er besteht mindestens aus Bilanz und GuV. Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang erstellen – große Gesellschaften auch einen Lagebericht. Rechtsgrundlage: HGB §§ 242 ff.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Von der Inventur über Abschlussbuchungen (AfA, Rückstellungen, RAP) bis zur fertigen Bilanz und GuV. Fristen, Offenlegung und die Rolle des Steuerberaters erklärt.
Artikel lesen →Die GuV zeigt wie das Jahresergebnis entstand: Umsätze, Materialkosten, Personalkosten, Abschreibungen – und am Ende den Jahresüberschuss oder -fehlbetrag. Gesamtkosten- vs. Umsatzkostenverfahren erklärt.
Artikel lesen →Aufgaben, Abgrenzung zur laufenden Buchhaltung und die Qualifikation zum Bilanzbuchhalter (IHK). Abschlussbuchungen, Steuerbilanz, E-Bilanz und die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsprüfer.
Artikel lesen →Der Anhang erläutert Bilanz und GuV – Pflicht für Kapitalgesellschaften. Der Lagebericht analysiert die aktuelle Lage und gibt Prognosen – Pflicht für mittlere und große Gesellschaften nach HGB § 289.
Artikel lesen →Der Jahresabschluss (§ 242 HGB) muss von allen bilanzierungspflichtigen Unternehmen in Deutschland jährlich erstellt werden. Kapitalgesellschaften müssen ihn innerhalb von 3 Monaten nach Geschäftsjahresende aufstellen und im Bundesanzeiger offenlegen. Die Bilanzanalyse mit Kennzahlen wie der Eigenkapitalquote setzt auf den Zahlen des Jahresabschlusses auf. Nutzen Sie unsere kostenlosen Rechner für Bilanzkennzahlen.