Muss ich bilanzieren? EÜR oder Bilanz? Buchführungspflicht, Steuern und die wichtigsten Kennzahlen – speziell für Selbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen in Deutschland.
| Situation | Pflicht | Methode |
|---|---|---|
| Freiberufler (Arzt, Anwalt, IT, Berater, Künstler) | 🟢 Nein | EÜR (§ 4 Abs. 3 EStG) |
| Kleingewerbe unter 600.000 € Umsatz / 60.000 € Gewinn | 🟢 Nein | EÜR möglich |
| Kaufmann über Schwellenwerten | ✔️ Ja | Doppelte Buchführung + Bilanz |
| GmbH / UG (auch Ein-Personen) | ✔️ Immer | Doppelte Buchführung + Bilanz |
Wer muss bilanzieren? Alle Schwellenwerte, Rechtsformen und Ausnahmen nach HGB § 241a – für Selbständige und Kleinunternehmer verständlich erklärt.
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Zur Übersicht →Müssen Selbständige bilanzieren? Das hängt von Rechtsform und Umsatz ab. Freiberufler (§ 18 EStG: Ärzte, Anwälte, IT-Berater, Künstler) sind grundsätzlich nicht bilanzierungspflichtig – sie können die einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EINÜR) nutzen. Gewerbetreibende unter 600.000 € Umsatz und 60.000 € Jahresgewinn können ebenfalls die EINÜR wählen – darüber tritt die Bilanzierungspflicht nach HGB § 241a in Kraft.
Wer als GmbH oder UG gegründet hat, muss immer bilanzieren – unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Der Jahresabschluss mit Bilanz, GuV und Anhang ist jährlich Pflicht und muss im Bundesanzeiger offengelegt werden.
Für die laufende Buchführung empfehlen wir cloudbasierte Software wie Lexoffice oder sevDesk – sie automatisieren die Belegverarbeitung, bereiten die EINÜR vor und übertragen USt-Voranmeldungen direkt an ELSTER. Unsere Bilanz-Apps 2026 geben einen aktuellen Überblick. Nutzen Sie außerdem unsere kostenlosen Rechner für AfA-Berechnung und Break-Even-Analyse.
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